\documentclass{../bkm} \begin{document} \heading{MICH}{Jugendarbeitschutzgesetz}{17.2.2023} \section{Situationsauswertung} \begin{enumerate} \item Tom gilt nach dem vorliegenden Gesetzestext laut §2 Abs 2 als Jugendlicher, da er nicht Vollzeitschulpflichtig ist. \item Tom darf auf jeden Fall pro Tag maximal 8, pro Woche maximal 40 Stunden arbeiten nach §8 Abs 1. \item Toms tägliche Freizeit darf nach §13 nicht weniger als 12 Stunden am Stück betragen. \item Tom darf laut §9 Abs 1a nicht vor der Berufsschule zur Arbeit gerufen werden, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt. \item Berufsschultage müssen nach §9 Abs 2a mit vollen 8 Stunden angerechnet werden und nach §9 Abs 3 vollständig verrechnet werden. \item Toms frühste Pause darf nach §11 Abs 2 nicht vor einer Stunde nach Arbeitsbeginn stattfinden. \item Toms Pausen dürfen nach §11 Abs 2 nicht länger als 4.5 Stunden voneinander entfernt sein. \item Tom muss, da er zu Beginn des Kalenderjahres noch 17 Jahre alt war, nach §19 Abs 2c mindestens 25 Werktage Urlaub bekommen. \end{enumerate} \end{document}